Forschung - Einrichtung: Unternehmensführung, Rechnungswesen und Controlling

Forschung

Forschungsgebiete

Durch die Ausbildung von Prof. Struwe als Wirtschaftsingenieur, die anschließende Assistentenzeit in einem finanzwissenschaftlichen Fachgebiet, die Berufserfahrung als Unternehmensberater in betriebswirtschaftlichen Kernbereichen und seine langjährige politische Mandatierung waren und sind die Forschungs- und Interessengebiete von Prof. Struwe vergleichsweise weit gefächert:

  • Volkswirtschaftliche Forschungs- und Interessengebiete sind (in zeitlich wechselnder Gewichtung):
    • Volkswirtschaft (Mikro- und Makroökonomie)
    • Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft
    • Sozialpolitik, Zukunft der Sozialversicherung
    • Finanz-, Steuer- und Konjunkturpolitik
    • Arbeits- und Arbeitszeitmanagement
    • Sozioökonomische Konsequenzen des technischen Fortschritts
    • Inhalts- und Formwandel der Arbeit
    • EG-Binnenmarkt und Europäische Union
  • Betriebswirtschaftliche Forschungs- und Interessengebiete sind (in zeitlich wechselnder Gewichtung):
    • Allgemeine Betriebswirtschaft
    • Anpassung klein- und mittelständischer Unternehmen an den europäischen Binnenmarkt
    • (Public) Corporate Governance
    • Organisation und Führung in Unternehmen und Verwaltungen,
    • Personalwesen und Personalcontrolling
    • Produktions- und Kostentheorie
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Finanzierung und Investition
    • Jahresabschluss nach HGB, US-GAAP, IAS/IFRS sowie IPSAS
    • Strategisches und Operatives Controlling
    • Verwaltungscontrolling

Forschungsprojekte

Forschungsprojekt
„Qualifikation von Mitgliedern der Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen”


Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke e. V.” als Projektträger des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat unser Forschungsprojekt mit Schreiben vom 04.08.2004 „zur Förderung empfohlen”.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:

  • Gesamtziel des Vorhabens
  • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens
  • Ausgangslage
  • Kooperationspartner
  • Ansprechpartner

Gesamtziel des Vorhabens

Die Gesellschaft ist in der Pflicht, ihren Vertretern in den Aufsichtsorganen öffentlicher (zumeist kommunaler) Unternehmen die Qualifikationen zu verschaffen, die nötig sind, damit diese ihre

  • politischen (Art. 28 Abs. 2 GG),
  • gesellschaftsrechtlichen (HGB, AktG, GmbHG, Kommunalverfassungen, Eigenbetriebsgesetze der Länder),
  • volkswirtschaftlichen (§ 1 i. V. m. § 16 StWG) und
  • betriebswirtschaftlichen („Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgaben”)
Verantwortlichkeiten wahrnehmen können.

Mit diesem Ziel soll in Zusammenarbeit mit geeigneten Fachgebieten, Verbänden, Behörden und Unternehmen ein Kompetenzzentrum aufgebaut werden, das den (kommunal)politischen Vertretern in den Aufsichtsgremien das notwendige

  • formal-methodische,
  • materiell-inhaltliche und
  • soziale
Rüstzeug vermittelt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex, der allen Unternehmen zur Anwendung empfohlen wird, fordert denn auch in diesem Sinn: „Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind.” Es ist kein Grund erkennbar, warum dies nicht auch und gerade für im öffentlichen Eigentum befindliche Unternehmen gelten sollte.

Politische Aktivität und ehrenamtliches Engagement – die auch in anderen Bereichen dringend professionalisiert werden müssten, wenn diese Vorleistung bezahlt werden könnte – würden durch die wissenschaftlich abgesicherte, praxisnahe Weiterbildung und Beratung an Attraktivität und Nachhaltigkeit gewinnen.

Die nach ihrer Weiterbildung sachkundigeren (Kommunal-)Politiker würden erstmals zum gleichwertigen „Sparringpartner” der hauptamtlichen Unternehmensführungen; Entscheidungen würden sachgerechter und damit wirtschaftlicher fallen, die öffentlichen Haushalte und damit letztlich die Abgabepflichtigen entsprechend entlastet. Eine bessere und vor allem kurzfristig realisierbarere Rendite ist bei kaum einer anderen Qualifizierung zu erzielen.

Hinsichtlich der Verwertung der Arbeitsergebnisse wird angestrebt, dass ein während der Projektlaufzeit zu errichtendes Kompetenzzentrum „Politische Führung öffentlicher Unternehmen” Arbeits- und Lehrmaterialien sowie Tagesseminare entwickelt und anbietet, Aufsichtsgremien und deren Mitglieder entsprechend berät und sich nach einer Einführungsphase am Markt wirtschaftlich selbst trägt.


Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens

Das Projekt verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:
  • Es sollen im Verlauf des Vorhabens Arbeits- und Lehrmittel erarbeitet werden, die es den zumeist ehrenamtlichen und fast immer nebenberuflichen Vertretern in den Aufsichtsorganen öffentlicher Unternehmen ermöglichen, sich im Selbststudium auf ihre umfangreichen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Aufgaben vorzubereiten. Diese Lehrmittel sollen möglichst auf das Internet gestützt sein und durch das zu errichtende Kompetenzzentrum „Politische Führung öffentlicher Unternehmen” aktuell gehalten werden.
  • Gleichzeitig soll der Grundstein für ein Kompetenzzentrum „Politische Führung öffentlicher Unternehmen” gelegt werden, das als sachverständiger und objektiver Ansprechpartner für die immer größer werdende Zahl von Vertretern in den Aufsichtsorganen dauerhaft zur Verfügung steht. Das Kompetenzzentrum soll sich nach Beendigung des Forschungsvorhabens durch entsprechende Beratungs- und Trainingsleistungen wirtschaftlich selbst tragen.
Die in dem Projekt durchgeführte Forschung und Entwicklung erschließt einen Markt, der aufgrund seiner Komplexität bisher nicht im Fokus privater Dienstleister steht und der dringend wissenschaftlich fundierte Beratung benötigt. Zehntausende von ehrenamtlichen Politikern treffen tagtäglich für die (kommunalen) Gebietskörperschaften und ihre Unternehmen weit reichende Entscheidungen, die, denkt man bspw. nur an die Abfallwirtschaft oder die Wasserver- und -entsorgung oder an die Finanzierung dieser Entscheidungen, noch künftige Generationen binden.


Ausgangslage

Die knapp 14.000 deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände werden von einer sechsstelligen Zahl ehrenamtlicher Kommunalpolitiker regiert. Allein über die Haushalte ihrer Gebietskörperschaften entscheiden diese Kommunalpolitiker alljährlich über Investitionen und konsumtive Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe. Im Zuge der Umsetzung Neuer Steuerungsmodelle werden immer häufiger wirtschaftliche Aktivitäten in kommunale Eigenbetriebe und Eigengesellschaften wie

  • Stadtwerke (Strom, Gas, Wasser, Abwasser),
  • Betriebe der Abfallwirtschaft (Einsammlung, Verwertung, Beseitigung),
  • Verkehrsbetriebe (ÖPNV, Regionalverkehr),
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
  • Sozialbetriebe (Altenheime, Hospize, Kinderkrippen, -gärten, -horte),
  • Kulturbetriebe (Theater, Museen, Büchereien, Musikschulen),
  • Sport- und Freizeitbetriebe (Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbäder) oder
  • Hilfsbetriebe (Bauhöfe, Straßenmeistereien)
ausgelagert. Dabei kommt es immer häufiger vor, dass in diesen Unternehmen ein höherer Jahresumsatz getätigt wird als im Haushalt der Gebietskörperschaft selbst ausgewiesen ist. Auch diese Unternehmen werden von Betriebskommissionen, Werkausschüssen oder Aufsichtsräten beraten und kontrolliert, in denen ehrenamtliche Politiker die Mehrheit haben.

Am – durchaus repräsentativen – Beispiel der Stadt Frankfurt am Main heißt das (Quelle Stadt Frankfurt am Main, Beteiligungsbericht 2002, Tabellen 1 bis 3):

  • direkte Beteiligungen am 31.12.2002: 51 (31.12.2001: 48), davon Mehrheitsbeteiligungen 26
  • mittelbare Beteiligungen am 31.12.2002: 151 (31.12.2001: 118)
  • Bilanzsumme der 23 wichtigsten Eigengesellschaften und -betriebe am 31.12.2002: 5,2 Mrd. €
  • Gesamtleistung der letztgenannten Unternehmen 2002: 2,3 Mrd. € (zum Vergleich: Gesamterlöse 2002 im Produkthaushalt der Stadt 2,7 Mrd. € )
  • Beschäftigtenzahl der letztgenannten Unternehmen am 31.12.2002: 11.976.
Eine ähnliche Entwicklung (Auslagerung von Aufgaben in Unternehmen öffentlich- oder privatrechtlicher Rechtsform) lässt sich auf der staatlichen Ebene (Bund und Länder) beobachten.

Die wenigsten Mitglieder der Aufsichtsgremien solcher Unternehmen – z. B. ehrenamtliche Kreistagsabgeordnete und Stadtverordnete, Bürgermeister und Stadträte, so genannte Sachverständige Bürger – haben die fachliche Qualifikation, um den in diesen Aufsichtsgremien wahrzunehmenden Aufgaben formal, insbesondere aber materiell gerecht werden zu können. Dies ist in zweifacher Hinsicht bedenklich:
  • Erstens können diese Politiker ihren zentralen Aufgaben, nämlich Raten, Entscheiden und Überwachen, mangels ausreichender Kenntnisse faktisch nicht nachkommen. Unmittelbare Folge sind neben an sich schon problematischen Demokratieverlusten wirtschaftliche Fehlentscheidungen, die sich jährlich zu Milliardenbeträgen addieren (ein Blick in die Berichte der Rechnungshöfe oder die Schwarzbücher des Bundes der Steuerzahler reicht zur Bestätigung dieser Aussage).
  • Zweitens haften diese Politiker bei grob fahrlässigen Fehlentscheidungen zivil- wie strafrechtlich. Alle Parteien beklagen mit Recht, dass es immer schwieriger wird, Nachwuchskräfte für die Übernahme von Verantwortung gerade auf kommunaler Ebene zu gewinnen. Gleichzeitig wird die Verweildauer in den Parlamenten und damit die Zeit, Erfahrung zu gewinnen, immer kürzer. Ein Grund für mangelndes Engagement ist die Unsicherheit über die damit verbundenen Risiken.
Alternative Lösungen zu unserem Forschungsvorhaben existieren nach unserem Kenntnisstand nicht. Dass durch das Forschungsvorhaben ein offensichtlicher Bedarf befriedigt werden kann, zeigt allein schon die überraschend hohe Kooperationsbereitschaft der angesprochenen Verbände und Unternehmen.

Zwar bieten die Parteistiftungen oder auch die kommunalen Spitzenverbände vereinzelt Seminare an, die sich insbesondere mit einzelnen Rechtsfragen des öffentlichen Wirtschaftens auseinandersetzen. Diese Seminare richten sich jedoch oft nur an die Hauptamtlichen (Landräte, Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeiter), erstrecken sich oft nur über einen Tag und blenden volks- wie betriebswirtschaftliche oder technische Fragestellungen in aller Regel aus.

Ein in sich geschlossenes, stimmiges, wissenschaftlich fundiertes und á jour gehaltenes Angebot gerade für die Entscheidungsträger in den Aufsichtsgremien fehlt in Deutschland.


Kooperationspartner

Das Fachgebiet hat bisher folgende Kooperationspartner gewonnen:

Darüber hinaus stehen zahlreiche weitere Ansprechpartner aus staatlichen wie kommunalen Parlamenten und Verwaltungen sowie Bundes-, Landes- und Kommunalbetrieben zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich mit einer ideellen und/oder finanziellen Förderung an unserem Forschungsvorhaben beteiligen. Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten der Drittmittelforschung


Ansprechpartner

Für Auskünfte zum Stand des Forschungsprojekts oder zu den Möglichkeiten einer Beteiligung steht Ihnen Prof. Struwe zur Verfügung (siehe Kontakte).