Fachgebiet
Profil des Fachgebiets
Fachgebiet URC auf einen Blick
[img]http://www.umwelt-campus.de/~j.struwe/grafic/FG%20URC.gif
Selbstverständnis
Das Selbstverständnis des Fachgebiets URC und der daraus abgeleitete Anspruch an Forschung und Lehre wird am ehesten beschrieben durch Immanuel Kants (* 22.04.1727, † 12.02.1804) erste Sätze aus seiner am 30.09.1784 erschienenen „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?”:
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.
Gesetzlicher Auftrag
§ 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HochSchG beschreibt die Aufgaben der Fachhochschulen: Diese dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und bereiten durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordern. Die Ziele des Studiums gibt § 16 Abs. 1 HochSchG vor: Danach sollen Lehre und Studium die Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen und fachübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Aufgabenstellung der Hochschule und dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat fähig werden. Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 HochSchG sind Möglichkeiten des Selbststudiums zu nutzen und zu fördern sowie die Mitwirkung der Studierenden an der Gestaltung der Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben will das Fachgebiet URC durch Forschung und Lehre dazu beitragen, dass die Studierenden gleichermaßen befähigt werden, nach ihrem erfolgreichen Abschluss fach-, methoden- und sozialkompetent Leitungs- und Führungsfunktionen in der privaten wie öffentlichen Wirtschaft auszufüllen. Dieses Ziel kann nur gemeinsam erreicht werden:
Auch wenn wir die Studierenden als Kunden und damit als Auftraggeber ansehen, verkennen wir nicht die besondere Stellung beider Akteure in dieser Auftraggeber-/Auftragnehmer-Beziehung: beide sind als Mitglieder der Hochschule nach § 36 Abs. 1 HochSchG mit eigenen, sich teilweise wechselseitig bedingenden Rechten und Pflichten ausgestattet.
Entwicklung und Schwerpunkte
Das Fachgebiet Rechnungswesen und Controlling wurde mit Prof. Struwe im August 2002 erstmals besetzt. Im Mai 2004 erfolgte eine Umbenennung in Fachgebiet Unternehmensführung, Rechnungswesen und Controlling, da sich der Schwerpunkt von Forschung und Lehre entsprechend verschoben hatte. Das Fachgebiet URC ist angesiedelt im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik des Umwelt-Campus Birkenfeld der Fachhochschule Trier
In Bezug auf die Lehre ist das Fachgebiet URC dreifach gefordert (siehe auch Lehrveranstaltungen):
Qualitätssicherung
Die wissenschaftlich tätigen Angehörigen des Fachgebiets bilden sich in ihren Schwerpunkten und Interessensgebieten durch eigene Forschung und Beteiligung an der wissenschaftlichen Diskussion fort. Die Lehrenden nutzen darüber hinaus die Möglichkeiten hochschuldidaktischer Fortbildung (z. B. Besuch entsprechender Seminare, Supervision durch einen entsprechend ausgebildeten Coach).
Das Fachgebiet stellt sich jeder konstruktiven Kritik:
Fachgebiet URC auf einen Blick
[img]http://www.umwelt-campus.de/~j.struwe/grafic/FG%20URC.gif
Selbstverständnis
Das Selbstverständnis des Fachgebiets URC und der daraus abgeleitete Anspruch an Forschung und Lehre wird am ehesten beschrieben durch Immanuel Kants (* 22.04.1727, † 12.02.1804) erste Sätze aus seiner am 30.09.1784 erschienenen „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?”:
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.
Gesetzlicher Auftrag
§ 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HochSchG beschreibt die Aufgaben der Fachhochschulen: Diese dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und bereiten durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordern. Die Ziele des Studiums gibt § 16 Abs. 1 HochSchG vor: Danach sollen Lehre und Studium die Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen und fachübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Aufgabenstellung der Hochschule und dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat fähig werden. Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 HochSchG sind Möglichkeiten des Selbststudiums zu nutzen und zu fördern sowie die Mitwirkung der Studierenden an der Gestaltung der Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben will das Fachgebiet URC durch Forschung und Lehre dazu beitragen, dass die Studierenden gleichermaßen befähigt werden, nach ihrem erfolgreichen Abschluss fach-, methoden- und sozialkompetent Leitungs- und Führungsfunktionen in der privaten wie öffentlichen Wirtschaft auszufüllen. Dieses Ziel kann nur gemeinsam erreicht werden:
- Wir bieten inhaltliches Wissen, didaktisch-methodisch sinnvolle und bewährte Vorgehensweisen, Führungserfahrung aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
- Von den Studierenden erwarten wir Neugier, Vorurteilsfreiheit, Offenheit, Lern- und Leistungsbereitschaft, gesellschaftliches Engagement (studium, lat. = Bestreben, Eifer, Lust, Begierde, Neigung).
Auch wenn wir die Studierenden als Kunden und damit als Auftraggeber ansehen, verkennen wir nicht die besondere Stellung beider Akteure in dieser Auftraggeber-/Auftragnehmer-Beziehung: beide sind als Mitglieder der Hochschule nach § 36 Abs. 1 HochSchG mit eigenen, sich teilweise wechselseitig bedingenden Rechten und Pflichten ausgestattet.
Entwicklung und Schwerpunkte
Das Fachgebiet Rechnungswesen und Controlling wurde mit Prof. Struwe im August 2002 erstmals besetzt. Im Mai 2004 erfolgte eine Umbenennung in Fachgebiet Unternehmensführung, Rechnungswesen und Controlling, da sich der Schwerpunkt von Forschung und Lehre entsprechend verschoben hatte. Das Fachgebiet URC ist angesiedelt im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik des Umwelt-Campus Birkenfeld der Fachhochschule Trier
In Bezug auf die Lehre ist das Fachgebiet URC dreifach gefordert (siehe auch Lehrveranstaltungen):
- Mit Schwerpunkt wird die betriebswirtschaftliche Lehre
- im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen/Umweltplanung (ab WS 2005/2006),
- im Diplomstudiengang Umweltplanung (auslaufend ab SS 2005) und
- im Masterstudiengang Business Administration and Engineering (ab WS 2007/2008)
- Des Weiteren verantwortet das Fachgebiet die betriebswirtschaftliche Grundausbildung in den anderen Bachelor-, Diplom- und Masterstudiengängen des Fachbereichs Umweltplanung/Umwelttechnik
- Fallweise werden einzelne Veranstaltungen für die Studiengänge Umwelt- und Betriebswirtschaft bzw. Wirtschafts- und Umweltrecht des Fachbereichs Umweltwirtschaft/Umweltrecht durchgeführt.
- Externes Rechnungswesen mit Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, Internationale Rechnungslegung
- Internes Rechnungswesen mit strategischem wie operativem Kostenmanagement
- Strategisches und operatives Controlling
- Finanzierung und Investition
- (Public) Corporate Governance
- Beteiligungsmanagement und -controlling
- die Ökobilanzierung,
- die Kostenrechnung unter umweltökonomischen Gesichtspunkten,
- das Umweltcontrolling,
- die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen,
- die Recycling- und Entsorgungslogistik oder
- das Change Management bei öffentlichen Ver- und Entsorgern.
Qualitätssicherung
Die wissenschaftlich tätigen Angehörigen des Fachgebiets bilden sich in ihren Schwerpunkten und Interessensgebieten durch eigene Forschung und Beteiligung an der wissenschaftlichen Diskussion fort. Die Lehrenden nutzen darüber hinaus die Möglichkeiten hochschuldidaktischer Fortbildung (z. B. Besuch entsprechender Seminare, Supervision durch einen entsprechend ausgebildeten Coach).
Das Fachgebiet stellt sich jeder konstruktiven Kritik:
- Verbesserungsvorschläge – am besten an j.struwe@umwelt-campus.de – sind jederzeit willkommen.
- Unsere Veranstaltungsteilnehmer werden im Verlauf einer Veranstaltung immer wieder gebeten, sich mündlich zu ihren Eindrücken zu äußern und etwaige Änderungswünsche zu artikulieren.
- Jede Lehrveranstaltung wird zusätzlich durch eine schriftliche Veranstaltungsbeurteilung evaluiert. Das zweiseitige Formular mit Benotungen, geschlossenen und offenen Fragen steht bei allen Veranstaltungen auf der jeweiligen Webpage zur Verfügung, kann online ausgefüllt und via E-Mail ggf. anonym zurückgesandt werden.
- Einmal jährlich wird unter den Studierenden eine Umfrage zur Arbeit und Präsentation des Fachgebiets durchgeführt. Zu diesem Zweck wird in den Lehrveranstaltungen ein einseitiger Fragebogen verteilt, von den Studierenden ausgefüllt und anschließend wieder eingesammelt und ausgewertet.